Elterninformation
INFORMATIONEN
für die Eltern unserer
Schulanfänger
Liebe Eltern!
Für Ihr Kind und damit auch für Sie beginnt mit dem Schulanfang ein neuer
Lebensabschnitt. Viele neue Eindrücke werden auf Ihr Kind einwirken, die
verarbeitet werden müssen.
Auch für Sie als Eltern gibt es mit Sicherheit eine Menge Fragen.
Diese Seiten soll Ihnen helfen, sich bei einigen schulischen Fragen
zurechtzufinden.
Schulleiterin: Frau Etgen Konrektorin: Frau Hicking
|
Sekretärin: Frau Sohn Hausmeister: Herr Obsiadly
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Sekretariats:
Montag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Anschrift: GGS Kirchstraße Kirchstraße 185 47198 Duisburg Telefon: 02066/34547 FAX: 02066/30539 Homepage www.kirchschule.de |
Der Schulweg
In den ersten Tagen werden die Kinder meist von den Eltern zur Schule
gebracht und auch abgeholt. Erklären Sie Ihrem Kind den Schulweg genau,
weisen Sie es auf Gefahrenpunkte hin und üben Sie mit dem Kind gemeinsam
das Verhalten auf dem Schulweg ein!
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer einen bestimmten Schulweg geht!
Denken Sie bitte daran, dass aus Sicherheitsgründen der Schulhof immer
nur von der Lindenstraße her betreten werden darf !
Versicherung
Ihr Kind ist in der Schule, auf dem Schulweg und beim Besuch eines
außerschulischen Lernortes versichert.
Sollte es zu einem Unfall auf dem Schulweg kommen, benötigen wir folgende
Angaben:
1. Ihre Krankenkasse
2. Welcher Arzt oder welches Krankenhaus hat das Kind
zuerst behandelt?
3. Welcher Arzt behandelt das Kind weiter?
3. Welche Verletzung hat das Kind?
4. Wo und wann geschah der Unfall?
3. Unfallzeugen ( falls vorhanden )
Diese Angaben geben Sie bitte möglichst schnell an die Sekretärin oder die
Klassenlehrerin weiter.
Krankheit und Beurlaubung
Sollte Ihr Kind einmal die Schule nicht besuchen können, muss die
Klassenlehrerin und unter Umständen auch die Betreuung
bzw. der Offene Ganztag informiert werden ( Schulgesetz § 43 (2))
Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht
teilnehmen darf, benötigen wir eine schriftliche Information;
bei längeren Zeiträumen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Beurlaubungen sind grundsätzlich mindestens eine Woche vorher mit
Begründung bei der Klassenlehrerin (persönlich oder
schriftlich) zu beantragen.
Bei Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien gilt
Schulgesetz § 43. In den Verwaltungsvorschriften dazu heißt es:
Grundsätzlich ist jede Beurlaubung im Anschluss vor und / oder nach
allen Ferien, beweglichen Ferientagen und Feiertagen ausgeschlossen. …
Ausnahmen von diesem Beurlaubungsverbot sind nur bei nachweislich
wichtigen Gründen gegeben.
Schulbücher
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz beträgt die Eigenleistung der Eltern 33,3 %
des Durchschnittsbetrages, der durch das Ministerium für Schule und
Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung festgesetzt wird.
Für das kommende Schuljahr muss von Ihnen ein Elternanteil in Höhe von 12 Euro bezahlt werden.
Viele von der Schule beschaffte Bücher werden für die Dauer eines Jahres
ausgeliehen. Sie sind pfleglich zu behandeln, denn sie müssen länger als ein
Jahr halten.
Bitte versehen Sie die Bücher mit einem Schutzumschlag!
Bei Beschädigung oder Verlust muss Ersatz geleistet werden.
Wertgegenstände
Wir bitten Sie nachdrücklich, Ihrem Kind keine Wertgegenstände mit in die
Schule zu geben. Wenn z.B. eine Uhr abhanden kommt, besteht von der Schule
her keine Möglichkeit, für Schadensersatz zu sorgen.
Fundsachen
Gefundene Kleidungs- und Schmuckstücke werden in der Regel beim
Hausmeister abgegeben. Bitte fragen Sie dort nach, falls Sie etwas vermissen!
Milchgeld
Ab dem Schuljahr 2018/2019 bieten wir an unserer Schule keine Schulmilch mehr an.
BrotZeit
In diesem Projekt erhalten alle Kinder unserer Schule die Möglichkeit morgens in der Zeit von 7.30 bis ca. 7.45 Uhr, an einem kostenlosen und ausgewogenen "brotZeit-Frühstück" teilzunehmen. Das Frühstück wird von sehr engagierten ehrenamtlichen "Aktiven Senioren" begleitet.
Fächer
Für die einzelnen Lernbereiche sind die folgenden Abkürzungen üblich:
D Sprache
M Mathematik SU Sachunterricht
MU Musik SP Sport
RU Religion rk/ev KU Kunst
FU Förderunterricht TX Textilgestaltung
DAZ Deutsch als Zweitsprache
AG Arbeitsgemeinschaft E Englisch
LRS Förderung für Kinder, die besondere Förderung
im Bereich Lesen und Rechtschreiben benötigen
Am bestimmten Unterrichtsstunden (z.B. FU, DAZ usw.) nehmen unter
Umständen nur einige Kinder der Klasse teil.
Welche Kinder an welcher Stunde teilnehmen, legt die Klassenlehrerin fest.
Seit dem Schuljahr 2015/2016 nehmen wir an dem Projekt "JEKITS" teil. Hier erlernen die Kinder Grundformen von Tanzbewegungen und können diese während der Grundschulzeit ausbauen.
Muttersprachlicher Unterricht in Türkisch/Kurdisch/Arabisch wird einmal wöchentlich angeboten.
( Anmeldung durch die Eltern )
Islamischer Religionsunterricht findet einmal in der Woche statt. ( Anmeldung durch die Eltern )
Sprechzeiten der Lehrerinnen
Wir bitten um Verständnis, dass die Lehrerinnen vor und während
des Unterrichts, sowie während ihrer Hofaufsicht nicht zu sprechen sind.
In den Pausen können höchstens kurze Mitteilungen entgegengenommen
werden.
Sollten Sie ein längeres Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte mit der
Lehrerin einen Termin!
Dasselbe gilt, wenn Sie ein Gespräch mit der Schulleitung wünschen.
Unterrichtszeiten und Pausen
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zur Schule kommt, nicht zu
spät, aber auch nicht zu früh ( etwa 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts )
und dass Ihr Kind nach dem Unterricht die Schule sofort wieder verlassen muss!
1.Stunde 7.55 Uhr - 8.45 Uhr 2.Stunde 8.45 Uhr - 9.30 Uhr Hof- und Frühstückspause : 9.30 Uhr - 10.05 Uhr 3.Stunde 10.05 Uhr - 10.50 Uhr 4.Stunde 10.50 Uhr - 11.35 Uhr Hofpause : 11.35 Uhr - 11.50 Uhr 5.Stunde 11.50 Uhr - 12.35 Uhr 6.Stunde 12.35 Uhr - 13.20 Uhr |
Zum Schluss noch eine Bitte :
Zum Schulanfang bringen viele Eltern ihr Kind bis zum Schulgebäude und
warten, bis die Lehrerin in die Klasse hineingegangen ist.
Das ist gerade in den ersten Wochen sinnvoll, bis das Kind alle Wege kennt und
sich in der neuen Umgebung orientieren kann.
Sie sollten aber nach Möglichkeit recht bald den Zeitpunkt finden, an dem
Sie Ihrem Kind selbstverantwortliches Handeln ermöglichen und sich
zurückziehen. Die Selbstständigkeit Ihres Kindes ist für uns ein wichtiges
Erziehungsziel.
Das Kollegium der GGS Kirchstraße