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Schulpflegschaft

Jede Klassenpflegschaft wählt zwei Vertreter der Eltern. Diese gewählten Vertreter bilden die Schulpflegschaft. Aus ihrem Kreis wird der Schulpflegschaftsvorsitzende und sein Vertreter gewählt. An den Sitzungen der Schulpflegschaft, zu der die/der Vorsitzende einlädt, nimmt mit beratender Stimme die Schulleiterin teil.