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Schulpflegschaft

Jede Klassenpflegschaft wählt zwei Vertreter*innen der Eltern. Diese gewählten Vertreter*innen bilden die Schulpflegschaft. Aus ihrem Kreis wird die/der Schulpflegschaftsvorsitzende und die Vertreter*in gewählt. An den Sitzungen der Schulpflegschaft, zu der die/der Vorsitzende einlädt, nimmt mit beratender Stimme die Schulleiterin teil.