Klassenpflegschaft
Alle Erziehungsberechtigten der Schüler*innen bilden die Klassenpflegschaft. In der Regel findet pro Halbjahr eine Klassenpflegschaftssitzung statt, in der über Belange der Klasse gesprochen wird (s. Elternabend). In der jeweils ersten Sitzung eines Schuljahres wählen die Eltern eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Vertreter*in. Diese beiden gehören dann der Schulpflegschaft an.