Krankmeldung

Wenn Ihr Kind während des Unterrichtes krank werden sollte, so benachrichtigen wir Sie umgehend telefonisch, soweit wir aktuelle Nummern Ihrerseits besitzen.

 

Sollte Ihr Kind einmal die Schule nicht besuchen können, muss die Klassenlehrerin und unter Umständen auch die Betreuung bzw. der Offene Ganztag informiert werden ( Schulgesetz § 43 (2)) Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen darf, benötigen wir eine schriftliche Information;

bei längeren Zeiträumen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Beurlaubungen sind grundsätzlich mindestens eine Woche vorher mit

Begründung bei der Schule zu beantragen.