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Klassenpflegschaft

Alle Erziehungsberechtigten der Schüler bilden die Klassenpflegschaft. In der Regel findet pro Halbjahr eine Klassenpflegschaftssitzung statt, in der über Belange der Klasse gesprochen wird (s. Elternabend). In der jeweils ersten Sitzung eines Schuljahres wählen die Eltern einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Vertreter. Diese beiden gehören dann der Schulpflegschaft an.