Informationen der Ministerin für den Schulbetrieb nach den Herbstferien

08.10.2021

Ministerium für
Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf


An die Eltern aller schulpflichtigen Kinder in NRW an Grund- und Förderschulen


Brief der Ministerin zum Schulbetrieb nach den Herbstferien


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
nach einem für Sie und für uns alle anstrengenden Schuljahr 2020/21 sind wir sehr froh, dass nach den Sommerferien der Start in das aktuelle Schuljahr so erfolgreich verlaufen ist. Die regelmäßigen Testungen und das Festhalten an den bewährten Hygienemaßnahmen haben einen sicheren Präsenzunterricht ermöglicht.
An diesen guten Start möchten wir auch nach den Herbstferien anknüpfen, damit Ihre Kinder weiterhin täglich einen möglichst normalen und vor allem sicheren Schulalltag erleben können.
Um dies zu gewährleisten, haben wir einige Regelungen getroffen, über die ich Sie gern informieren möchte:


Testungen zum Schulbeginn
Zur Sicherheit der Kinder und Familien werden am ersten Schultag nach den Herbstferien, also am Montag, den 25. Oktober 2021, in allen Schulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, durchgeführt. Alternativ kann auch ein negativer Bürger- test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Wir ergreifen zahlreiche und wirkungsvolle Maßnahmen, um für Ihre Kinder auch nach den Herbstferien einen sicheren Schulstart zu

gewährleisten. Hierbei sind wir aber auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie Ihre Kinder in den letzten Tagen der Herbstferien zur Sicherheit testen – auch wenn Sie nicht im Urlaub waren. Nutzen Sie hierzu bitte die Bürgertests. Dies ist ein freiwilliger solidarischer Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021, der in unserem gemeinsamen Interesse liegt.


Lolli-Tests
Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt insbesondere aufgrund der Durchführung der Lolli-Tests einen sicheren Schulbetrieb in Präsenz zu. Die Auswertungen der Testungen bestätigen, dass Schulen keine Infektionsherde sind. Das PCR-Pooltestverfahren hat sich als effektiv und sehr zuverlässig erwiesen. Deshalb hält die Landesregierung an diesem alters- und kindgerechten Verfahren fest. Für Ihre Unterstützung und vor allem für die tolle Mitarbeit Ihrer Kinder danke ich sehr.
Am 25. Oktober und am 2. November 2021 werden alle Schülerinnen und Schüler getestet, danach gilt der vor Ort vereinbarte Rhythmus.
Testungen während der Herbstferien
Da während der Herbstferien die regelmäßigen schulischen PCR- Pooltests (Lolli-Tests) entfallen, benötigen auch Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G- Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Testnachweis.
Hierfür besteht außerhalb der Schule auch in den Ferien ein umfäng- liches Testangebot. Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; für diese Gruppe bleiben die Tests weiterhin kostenfrei.
Viele Schülerinnen und Schüler werden mit ihren Familien in den Herbstferien im In- und Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht geimpft oder genesen sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht. Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Virusvariantengebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht.


Maskenpflicht
Es ist die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den
Herbstferien, also ab dem 2. November 2021, abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann zukünftig nur noch im Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Selbstverständ- lich kann und darf aber auch weiterhin freiwillig eine Mund-Nasen- Bedeckung getragen werden.


Ganztags- und sonstige schulische Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote finden nach den Herbstferien weiterhin unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang statt. Näheres zu den Regelungen zu den Ganztags- und Betreuungs- angeboten finden Sie im Bildungsportal (www.schulministerium.nrw) unter der Überschrift „Ganztag und Mensenbetrieb“.
Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote.


Klassenfahrten
Für die Schul- bzw. Klassenfahrten, die vor allem für das Miteinander und die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schülern sehr wichtig sind, gilt seit Beginn des Schuljahres, dass alle Schulen frei in der Planung und Durchführung solcher Fahrten sind. Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Schuljahren kann davon ausgegangen werden, dass diese Fahrten in den Schulen unter vorausschauender Berücksichtigung der Pandemiebedingungen geplant werden. Schulen und Eltern müssen dabei für mögliche Risiken selbst Vorsorge treffen (zum Beispiel durch entsprechende Vereinbarungen mit Veranstaltern oder durch Reiserücktrittsversicherungen). Dies gilt besonders für den eventuellen Abbruch von Fahrten wegen eines Infektionsfalls.


„Ankommen und Aufholen“
Um während der Pandemie entstandene Lernrückstände abzubauen, stellt die Landesregierung mit Unterstützung des Bundes bis einschließlich Ende 2022 den Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 430 Millionen Euro zur Verfügung. Mit verschiedenen Maßnahmepaketen im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen“, wird auf die unterschiedlichen Bedarfe aller Schülerinnen und Schüler zum Beispiel durch zusätzliches Personal im Unterricht sowie durch außerschulische kostenfreie Angebote eingegangen.
Das Programm „Ankommen und Aufholen“ wird von den Schulen, Schulträgern und weiteren verantwortlichen Akteuren konsequent umgesetzt und von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen. Es leistet einen wichtigen Beitrag dazu, alle Schülerinnen und Schüler

mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung beim Bewältigen der pandemiebedingten Lernrückstände zu unterstützen und die Schule als Lern- und Lebensraum zu stärken.
Bitte erkundigen Sie sich in der Schule über die vielfältigen Maßnahmen, zum Beispiel zu Förderangeboten in kleinen Gruppen, Förder- maßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder individuelle Förderangebote und ermuntern Sie Ihre Kinder, an den Angeboten teilzunehmen.


Ich danke Ihnen auf diesem Wege noch einmal sehr herzlich für den wichtigen Beitrag, den Sie durch Ihre Unterstützung zum Gelingen der Maßnahmen leisten. Dass an unseren Schulen ein sicherer Präsenzunterricht stattfinden kann, ist auch Ihrem und vor allem dem großen Engagement Ihrer Kinder und deren Lehrerinnen und Lehrer zu verdanken. Es ist wirklich großartig, wie verantwortungsvoll sich die Kinder und Jugendlichen in dieser außergewöhnlichen Situation verhalten. Hierfür bin ich Ihnen allen sehr dankbar. Für mich ist es das Wichtigste, dass Ihre Kinder einen sicheren und unbeschwerten Schulalltag haben und trotz der Pandemie ihre Bildungsziele erreichen. Hierfür werden wir weiterhin alles tun.


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wissen, dass Impfen für uns alle der beste Schutz ist. Daher möchte ich Sie herzlich bitten: Lassen Sie sich impfen. Zum Schutz für sich selbst, aber auch zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen. Ihre Kinder haben in den vergangenen Monaten einen großen Beitrag zum Schutz der Erwachsenen geleistet. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen auch den bestmöglichen Schutz durch eine eigene Impfung zu geben.
Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich erholsame Ferien und einen guten, gesunden Wiederbeginn des Unterrichts am 25. Oktober 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Yvonne Gebauer